Der aktive Schallschutz beschreibt Maßnahmen, die den Lärm an der Quelle reduzieren. Das kann z. B. durch lärmarmere Luftfahrzeuge oder durch andere gewählte Flugwege (Flugverfahren) erreicht werden.
Auch Betriebsbeschränkungen gehören dazu.
Passive Schallschutzmaßnahmen sind bauliche Maßnahmen an einem Gebäude, durch die Lärmemissionen im Innenbereich verringert werden. Das kann der Einbau von Schallschutzfenstern und schallgedämmten Lüftern sein, die eine schalltechnische Verbesserung an einem Gebäude bewirken. Aber: Nur wirksam, wenn beim Schlafen die Fenster geschlossen bleiben.
Auf passiven Schallschutz an der eigenen Immobilie haben Bürger*innen laut Fluglärmschutzgesetz gesetzlichen Anspruch, wenn sie einer bestimmten Fluglärmbelastung ausgesetzt sind.
Diese Fluglärmbelastung wird laut Gesetz an Flughäfen mit Pauschal- oder Linienverkehr ermittelt.
Der Lärm wird rechnerisch in der Umgebung des Flughafens ermittelt und grafisch in Form einer Karte dargestellt. Das Gesetz unterscheidet drei Kategorien:
Aufgrund der grafischen Darstellung der Lärmschutzzonen, die auf die Landkarte der Flughafenumgebung projiziert wird, kann man als Hausbesitzer feststellen, ob die Immobilie in einer Lärmschutzzone liegt und, wenn ja, in welcher.
Abhängig davon steht dem Besitzer dann der kostenlose Einbau von passiven Schallschutzmaßnahmen zu.
Am Flughafen Braunschweig (BWE) hält man bislang die Berechnung von Lärmschutzzonen für nicht erforderlich, obwohl hier seit vielen Jahren offensichtlich ein Pauschalreiseflugverkehr und/oder Linienverkehr stattfindet.
Seit etlichen Jahren sind wir dabei, bei den zuständigen Behörden eindeutige Aussagen über Pauschalreiseflugverkehr und/oder Linienverkehr am Flughafen BWE zu bekommen, bisher allerdings vergeblich.
Doch im Herbst 2021 gab es in der Sitzung der Fluglärmschutzkommission die Ankündigung der Aufsichtsbehörde (MW), man wolle jetzt Lärmschutzzonen am Flughafen Braunschweig festlegen. Hat unser beharrliches Nachfragen etwa zu einem Sinneswandel bei diesem Thema geführt?
Wir halten Sie bei der Festlegung der Lärmschutzbereiche am BWE auf dem Laufenden!
Aufgrund der Landebahnverlängerung gilt BWE als ein „wesentlich baulich erweiterter Flugplatz“, für den - wie in der Tabelle ersichtlich ist – jeweils um 5 dB strengere Grenzwerte gelten müssten, als bei den sog. Bestandsflughäfen.
Diese strengeren Grenzwerte sind aber erst ab dem 07.06.2007 mit der Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes in Kraft getreten, während die Genehmigung für BWE schon am 15.01.2007 erteilt wurde, gerade mal 5 Monate vorher!
Dieser Umstand zählt schon mal zu Ungunsten der Anlieger, denn bei der Festlegung von Lärmschutzbereichnen müssen die Anwohner 5 dB an Lärmpegel mehr ertragen, ehe sie in den Genuss von passiven Schallschutzmassnahmen kommen, anders herum gesagt, die Lärmschutzzonen werden entsprechend kleiner ausfallen, als es der neuen Gesetzeslage entsprechen würde.
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