Die Bildung der Fluglärmkommission ist - gemäß § 32b Abs. 7 Luftverkehrsgesetz -
für den Flughafen Braunschweig-Wolfsburg vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung angeordnet worden.
Ihre Zusammensetzung und Aufgaben sind ebenfalls in
§ 32b LuftVG geregelt.
Die Fluglärmschutzkommission ist ein Beratungsgremium der Luftfahrt- und Flugsicherungsbehörden für Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge. Zu diesem Zweck ist die Kommission über die beabsichtigten Maßnahmen zu unterrichten und schlägt ihrerseits Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Flugzeuge in der Umgebung des Flughafens vor.
Die Unterrichtung über alle aus Lärmschutzgründen oder zur Verringerung von Luftverunreinigungen beabsichtigten Maßnahmen erfolgt gemäß § 32b Abs. 2 LuftVG durch
Die Kommissionsvorschläge werden bei Bedarf berücksichtigt, die Entscheidungsbefugnis der Genehmigungsbehörde und der für die Flugsicherung zuständigen Stelle wird durch die Kommission nicht eingeschränkt.
Die Kommission zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge für den Verkehrsflughafen Braunschweig-Wolfsburg setzt sich aus Vertretern von Verbänden, Nutzern, Behörden und dem Flughafenbetreiber zusammen. In Erfüllung des § 32b Abs. 7 i. V. m. Abs. 4 des Luftverkehrsgesetzes sind folgende Stellen mit Stimmrecht vertreten:
Der Fluglärmschutzkommission gehören insgesamt 11 Mitglieder an, welche durch die Oberste Luftfahrtbehörde auf Vorschlag der entsendenden Stelle berufen (oder aus wichtigem Grunde) abberufen werden.
Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und die Austro Control GmbH sind als zu beratende Stellen zu den Sitzungen zu laden.
Darüber hinaus nimmt der Fluglärmschutzbeauftragte des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg ebenfalls regelmäßig an den Sitzungen teil.
Die Kommission tagt nicht öffentlich.
Die Kommission berät die Genehmigungsbehörde, also die beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung angesiedelte Oberste Luftfahrtbehörde sowie das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und die Austro Control GmbH in Sachen Fluglärm.
Die Kommission tritt in der Regel zweimal im Jahr zusammen (im Frühjahr und Herbst).
Die
Qualität der Arbeit der Kommission ist sehr abhängig von der Vorbereitung und dem Wissensstand der einzelnen Mitglieder sowie von dem Willen der beteiligten Institutionen, für die vom Lärm betroffenen Anwohner ehrliche Lösungen zu finden.
Vom Anspruch und von den Mitgliedern her, ist es die Kommission ein gut besetztes Gremium. Allerdings ist unser Eindruck – aus der Sicht der betroffenen Anwohner -, dass bei Abstimmungen oftmals dem Votum der Flughafenbetreiber gefolgt wird, da ansonsten, so möglicherweise die Motivation, Nachteile für den Flughafen entstehen könnten; jedenfalls sehen wir es so.
Unsere Sichtweise wird unterstützt durch einen Vorgang, der im Herbst 2016 seinen Anfang hatte und der Anstoß für eine spürbare Verbesserung des Lärmschutzes hätte sein können.
Es geht um die Einführung verbindlicher Platzrunden, welche die Arbeit der Kommission etwa zwei Jahre lang beschäftigt hat und ein Vorzeigeprojekt hätte werden können.
Ausführliches finden Sie unter dem Punkt „Aktuelles – aus der Fluglärmschutzkommission“.
Wer sich über die Arbeit der Kommission regelmäßig informieren möchte, findet die Protokolle der Sitzungen (mit zeitlichen Verzögerungen aufgrund der nachträglichen Genehmigung) unter dem Link Fluglärmschutzkommission Braunschweig-Wolfsburg | Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (niedersachsen.de).
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